22.02.2017: Darum sollten Sie Ihre Handy-Rechnung kontrollieren

ABZOCKE PER WAP-BILLING

Von Tom Nebe

Unbekannte Beträge auf der Handy-Rechnung? Seit Jahren zocken dubiose Dienste Mobilfunkkunden ab. Möglich macht das die Technik des WAP-Billings. Verbraucher können sich aber einfach dagegen schützen.

Die Mobilfunkrechnung kommt wie jeden Monat. Aber wo kommen auf einmal diese 25 Euro auf der Rechnung her? Für ein Klingelton-Abo? So etwas hat man nie abgeschlossen!

Viele Verbraucher haben so etwas in der Art schon mal erlebt. Laut einer Yougov-Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat demnach jeder achte Mobilfunknutzer ungewollt Dienstleistungen mit seinem Smartphone gekauft.

Am häufigsten waren das Klingeltöne, Spiele, Service-Apps und Erotikinhalte. Dahinter stecken dubiose Dienstanbieter, die die Technik des WAP-Billing missbrauchen.

Ungewollte Abos „Leute, die versuchen, Abos unterzuschieben, haben damit sehr einfache Möglichkeiten“, sagt Ralf Trautmann vom Telekommunikationsportal Teltarif.de. Oft sind die Angebote verschleiert. Dann kann ein einziger Klick auf ein Werbebanner in einer Spiele-App ausreichen, um einen Kauf auszulösen.

Manchmal werden die Kaufbuttons auch von einem anderen Bildschirmfenster verdeckt – wer dann auf das Fenster klickt, löst den darunterliegenden Button aus. Auch der Besuch einer Website kann in Extremfällen schon eine Abrechnung nach sich ziehen.

Das Problem all dieser perfiden Vorgehensweisen: „Sie sind nicht immer zu erkennen“, sagt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

WAP-Billing ist ein lukratives Geschäft

WAP-Billing wurde eigentlich entwickelt, um leichter Leistungen per Mobiltelefon bezahlen zu können, zum Beispiel städtische Parktickets. Der Dienstleister bekommt beim Kauf eine eindeutige SIM-Kartennummer übermittelt.

„Der Anbieter schaut, welchem Mobilfunkprovider die Nummer zugeordnet ist. Und stellt seine Leistung dann in Rechnung“, erklärt Trautmann. Für Provider ist WAP-Billing ein lukratives Geschäft. Drittanbieter zahlen ihnen Provisionen, um über die Mobilfunkrechnung abrechnen zu können. „Sie verdienen daran mit“, sagt Trautmann.

Wer von so einer Abzocke betroffen ist, sollte wissen: Käufe im Internet sind nur wirksam, wenn Nutzer dem Kauf explizit über einen Kaufen-Button zustimmen. Ist dieser Button verschleiert, komme kein Vertrag zustande, so Steffen. Dann muss man auch nicht dafür zahlen.

Falsche Geld-Forderungen beanstanden

Geldforderungen, die man für falsch hält, sollten Verbraucher beanstanden, empfiehlt Steffen. „Dem Mobilfunkprovider erklärt man schriftlich, dass man den Vertrag mit dem Drittanbieter für unwirksam hält.“ Die Frist dafür beträgt acht Wochen nach Rechnungszustellung.

So umgehe man das Risiko, dass der Provider bei Nichtzahlung der strittigen Beiträge den Netzzugang sperrt. Wer die Rechnungen per Lastschrift zahlt, sollte schnell den Provider kontaktieren, um den Posten des Drittanbieters von der Rechnung entfernen zu lassen.

Abwimmeln und auf den Drittanbieter verweisen: Das dürfen Mobilfunkunternehmen einem Urteil des Landgerichts Potsdam zufolge (Az.: 2 O 340/14) nicht, solange sie über die Mobilfunkrechnung Geld für die Leistungen fordern. Prinzipiell können Betroffene sich direkt beim Anbieter beschweren und Beanstandungen geltend machen.

Vor allem Abos fallen laut der Yougov-Umfrage unter ungewollte WAP-Billing-Käufe. Das setzt betroffene Verbraucher unter Handlungsdruck. Abos müssen sie umgehend stoppen, um nicht weiter dafür zu zahlen – und zwar beim Drittanbieter. Dort sollten sie dem Vertrag widersprechen und erklären, dass sie ihn nicht abschließen wollen, sagt Steffen.

WAP-Billing-Fallen in werbefinanzierten Apps

Der Kontakt zum Drittanbieter ist mitunter nicht so leicht herauszufinden: Hier kann der Mobilfunkanbieter helfen. Schon gezahltes Geld sollte man vom Drittanbieter zurückfordern. Es lohne sich auch, beim Mobilfunkprovider um eine Rückzahlung zu kämpfen. „Einige Anbieter machen das aus Kulanz“, weiß Steffen.

Besonders oft lauern WAP-Billing-Fallen in werbefinanzierten Apps. „Dort sollte man generell nicht auf Banner klicken“, rät Trautmann. Aber auch im Browser können Nutzer mit unbedachten Klicks unbemerkt kostenpflichtige Verträge abschließen.

Generell klappt WAP-Billing nur, wenn das Smartphone per Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Im WLAN funktioniert es nicht, weil Drittanbietern dort die SIM-Kartennummer nicht übermittelt wird.

Mobilfunkanbieter nutzen „Handshake“-Verfahren

Surfen im WLAN ist aber nicht die einzige Schutzmöglichkeit. Einzelne Mobilfunkanbieter nutzen ein „Handshake“-Verfahren. „Ehe sie etwas in Rechnung stellen, schicken sie dem Nutzer eine SMS mit der Bitte um Bestätigung“, erklärt Trautmann.

Wer ungewollt etwas bestellt hat, bekommt so die Gelegenheit, selbst zu reagieren – und den Kauf nicht zu bestätigen. Die Regel ist dieses Verfahren aber nicht.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Drittanbietersperre. Dann können Dritte nichts mehr über die Mobilfunkrechnung einfordern. Die Sperre lässt sich bei allen großen Providern einrichten, sagt Trautmann. Oft muss der Nutzer dafür selbst aktiv werden. Anders läuft es etwa beim Provider Drillisch, der die Sperre automatisch einrichtet.

Quelle: welt.de